Mitgliederservice: Vermietung

Mietvertrag

Durch den Mietvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Wird ein Mietvertrag über eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen, bedarf es der Schriftform. Bei mündlichen Verträgen gelten diese auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Wohnungsübergabeprotokoll

Bei Vertragsbeginn oder bei Beendigung des Mietverhältnisses wird häufig ein Protokoll über den Zustand der Mieträume und eventueller Mängel gefertigt. Gesetzlich ist man hierzu nicht verpflichtet.

Eine exakte Wohnungsbeschreibung bei der Übergabe an einen neuen Mieter hält jedoch den Zustand der Wohnung beweissicher fest. Damit kann man Meinungsverschiedenheiten zu einem späteren Zeitpunkt, vor allem aber beim Auszug, vorbeugen.

Je klarer diese Beschreibung erfolgt, umso besser können die vertraglichen Verpflichtungen für den Fall des Auszugs durchgesetzt werden. Der Inhalt des Protokolls ist daher auf den tatsächlichen Wohnungszustand abzustimmen.

Mieterauswahl

Ihr Mieter sieht seriös aus, ist freundlich und macht einen guten Eindruck. Doch der Schein kann trügen. Um sicher zu gehen, lässt man sich vom künftigen Mieter eine Selbstauskunft geben. Im Vermieterpaket enthalten.

Im Rahmen der Selbstauskunft wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert bestimmte Fragen zu seiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation zu beantworten.

Die Beantwortung erfolgt in der Regel schriftlich mithilfe eines vorgefertigten Fragebogens.Zulässige Fragen im Rahmen einer Mieterselbstauskunft muss der künftige Mieter wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten droht die Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags.

Eine Verpflichtung zum Ausfüllen von Fragebögen besteht nicht. Auf der anderen Seite besteht aber auch keine Verpflichtung zur Vermietung.

Zulässig sind Fragen nach dem Arbeitgeber, Einkommen, Familienstand, eidesstattliche Versicherung, Schufa-Auskunft, usw. Persönliche Fragen nach Nationalität, Religionszugehörigkeit sind nicht zulässig.

Solvenzprüfung für die Neuvermietung

Vertragspartner ist das namhafte Unternehmen Creditreform Boniversum GmbH, der Markführer bei Wirtschaftsauskünften. Dadurch ist gewährleistet, dass allen Anforderungen an den Datenschutz genüge getan wird.

Damit wird höchste Qualität aller Adress-, Umzugs- und Telefondaten durch kontinuierliche umfangreiche Recherchen gewährleistet.

Zudem gibt es Zusatzleistungen, die optional gegen geringe Mehrkosten angefordert werden können, z.B. bei Bonitätsprüfung von Privatpersonen die Ermittlung von Wohnfeldinformationen und/oder einer Einwohnermeldeamtsanfrage.

Zusätzlich besteht mit dieser Kooperation die Möglichkeit, umfassende Firmenauskünfte zu erhalten, um die Bonitätsprüfung gewerblicher Mieter durchzuführen.

Private Vermieter können die Bonität ihrer (künftigen) Mietvertrags-Partner jederzeit prüfen lassen. Zur einfachen und schnellen Abwicklung ist im Vermieterpaket ein Antragsformular enthalten.

Für diese Dienstleistung wird pro Abfragevorgang (max. 2 Personen (Mietinteressent)) lediglich eine Service-Gebühr in Höhe von 26,90 Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Formular-Service für Vereinsmitglieder

Als Mitglied bekommen Sie sämtliche Formulare im Zusammenhang mit einer Vermietung, z.B. Mietvertrag, Wohnungsübergabeprotokoll, Mieterselbstauskunft, Solvenzcheck oder Merkblätter.

Das Vermieterpaket Wohnraum kostet 6,90 € und beinhaltet:

  • 2 Formulare "Mietvertrag für Wohnraum"
  • 2 Übergabeprotokolle für Ein- und Auszug
  • 1 Kopiervorlage Mieter-Selbstauskunft
  • 1 Kopiervorlage Solvenzcheck-Antrag

Das Vermieterpaket für Gewerberaum kostet 8,20 € und beinhaltet:

  • 2 Formulare "Mietvertrag Gewerberaum"
  • 1 Kopiervorlage Mieterselbstauskunft
  • 1 Kopiervorlage Solvenzcheck-Antrag

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